Rechte und Pflichten des Erben

Eine Übersicht

Rechtsanwalt Dr. Kristian Stange, Hamburg-Rotherbaum

Nachlassverhältnisse ermitteln und erbrechtliche Fragen zur Abwicklung von Erbfällen klären

Das vorrangige Interesse des Erben liegt – sofern eine Nachlassüberschuldung nicht ausgeschlossen werden kann – in der Ermittlung der Nachlassverhältnisse. Er wird zunächst die Nachlassaktiva fest- und diesen anschließend die Nachlassverbindlichkeiten gegenüberstellen. Bei Zweifeln daran, ob die Aktiva deutlich überwiegen – etwa bei einem unübersichtlichen Nachlass – wird der Erbe eine Begrenzung der Erbenhaftung herbeiführen. Steht die Überschuldung fest, sollte der Erbe ausschlagen.

Bei Irrtümern über den Wert des Nachlasses kommt – auch Jahre später – eine Anfechtung der Ausschlagung in Betracht.

Wir begleiten den Erben oder Vermächtnisnehmer nach dem Erbfall in allen erbrechtlichen und erbschaftsteuerlichen Fragen. Ist der für die Beteiligten oft emotional belastende Erbfall eingetreten, unterstützen wir die Betroffenen und suchen auch in rechtlich komplizierten Situationen nach einer zufriedenstellenden Lösung, sofern nötig auch gerichtlich. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Abwicklung komplexer Nachlässe im Wege der Testamentsvollstreckung. Ebenso begleiten wir gemeinnützige Organisationen bei der Abwicklung von Erbfällen.

Nehmen Sie die Expertise von Herrn Dr. Stange beispielsweise in den folgenden Bereichen in Anspruch:

Sprechen Sie mich gern an.