Rechte und Pflichten des Erben
Eine Übersicht
Rechtsanwalt Dr. Kristian Stange, Hamburg-Rotherbaum
Nachlassverhältnisse ermitteln und erbrechtliche Fragen zur Abwicklung von Erbfällen klären
Das vorrangige Interesse des Erben liegt – sofern eine Nachlassüberschuldung nicht ausgeschlossen werden kann – in der Ermittlung der Nachlassverhältnisse. Er wird zunächst die Nachlassaktiva fest- und diesen anschließend die Nachlassverbindlichkeiten gegenüberstellen. Bei Zweifeln daran, ob die Aktiva deutlich überwiegen – etwa bei einem unübersichtlichen Nachlass – wird der Erbe eine Begrenzung der Erbenhaftung herbeiführen. Steht die Überschuldung fest, sollte der Erbe ausschlagen.
Bei Irrtümern über den Wert des Nachlasses kommt – auch Jahre später – eine Anfechtung der Ausschlagung in Betracht.
Wir begleiten den Erben oder Vermächtnisnehmer nach dem Erbfall in allen erbrechtlichen und erbschaftsteuerlichen Fragen. Ist der für die Beteiligten oft emotional belastende Erbfall eingetreten, unterstützen wir die Betroffenen und suchen auch in rechtlich komplizierten Situationen nach einer zufriedenstellenden Lösung, sofern nötig auch gerichtlich. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Abwicklung komplexer Nachlässe im Wege der Testamentsvollstreckung. Ebenso begleiten wir gemeinnützige Organisationen bei der Abwicklung von Erbfällen.
Nehmen Sie die Expertise von Herrn Dr. Stange beispielsweise in den folgenden Bereichen in Anspruch:
- Beantragung des Erbscheins – Ihre Rechte
- Der Pflichtteil am Erbe
- Erbe ausschlagen
- Testament anfechten
- Ausgleichsansprüche unter Miterben
- Auskunftsansprüche des Erben gegen Institutionen (Banken) und Dritte
- Erbenfeststellungsklage
- Absetzung eines Testamentsvollstreckers
- Erbschaftskauf und Erbteilskauf
- Vermächtnis und Erbe: Wie Sie Ihren Vermächtnisanspruch in drei Schritten durchsetzen
Anwalt mit Schwerpunkt im Erbrecht
- Dr. Kristian Stange
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