Vorsorgevollmacht

Warum es ratsam ist, eine Vorsorgevollmacht auszustellen

Rechtsanwalt Dr. Kristian Stange, Hamburg-Rotherbaum

Die Vorsorgevollmacht

Es ist ratsam, eine Vertrauensperson auszuwählen, die – sobald Sie das aus Gesundheitsgründen selbst nicht mehr können – für Sie handelt und entscheidet. Es geht um Ihre Vermögensangelegenheiten (u.a. Geldgeschäfte, Postverkehr, Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen) und Ihre persönlichen Belange (Einwilligung in Ihre Arztbehandlungen, Entscheidung über Ihre Unterbringung, die Totenfürsorge, etc.). 

Falls Sie keine Vorsorgevollmacht ausstellen, wird ein Gericht einen Betreuer für Sie bestellen. Das kann auch ein fremder „Berufsbetreuer“ sein. 

Es empfiehlt sich, dass Sie zwei Vollmachten ausstellen: Eine für Vermögensangelegenheiten, eine zweite für persönliche Angelegenheiten. Es handelt sich um Generalvollmachten, die über Ihren Tod hinaus („transmortal“) wirken sollten. Das ist insbesondere wichtig für Einzelunternehmer und Freiberufler, um allzeit Handlungsfähigkeit zu haben.

Wenden Sie sich bei Fragen gerne an mich, ich berate Sie hierzu umfassend und entwerfe gemeinsam mit Ihnen die auf Ihre Situation passenden Vollmachten.

Mein Honorar im Erbrecht: Abrechnung nach Stundensatz, Erstberatung zum Festpreis, Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Sprechen Sie mich gern an.