Verwaltung des Erbes

Eine Übersicht bei Eintritt des Erbfalls

Rechtsanwalt Dr. Kristian Stange, Hamburg-Rotherbaum

Der Erbfall ist eingetreten – das sollten Sie wissen!

Was tun nach Eintritt des Erbfalls? Sie sollten sich zunächst einen groben Überblick über Aktiva und Passiva des Nachlasses verschaffen. Sichern Sie bei Bedarf zudem die Nachlasswerte; verschaffen Sie sich Zugang zum Haus oder der Wohnung des Erblassers, verwahren Sie Wertgegenstände sicher und widerrufen Sie bei dessen Banken bzw. Bevollmächtigten sämtliche Vollmachten. Ggf. empfiehlt sich die Beantragung eines Erbscheins, etwa, wenn sich im Nachlass Immobilien befinden. Auch Banken bestehen teilweise auf der Vorlage eines Erbscheins.

Als Erbin bzw. als Erbe sind Sie schließlich verpflichtet, das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt über die Erbschaft zu informieren. Diese Anzeige müssen Sie innerhalb von drei Monaten, nachdem Sie von der Erbschaft erfahren haben, vornehmen. Gleiches gilt auch, sofern Sie ein Vermächtnis erhalten haben sollten.

Nehmen Sie bei Zweifeln die Expertise von Herrn Dr. Stange beispielsweise in den folgenden Bereichen in Anspruch:

Sprechen Sie mich gern an.