Testament und Vorsorge
Übersicht meiner fachlichen Leistungen
Rechtsanwalt Dr. Kristian Stange, Hamburg-Rotherbaum
Erbschaftsstreitigen vermeiden und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Testamentsgestaltung vorausschauend berücksichtigen
Eine Studie der Postbank im Jahr 2013 hat ergeben, dass nur knapp 53 Prozent aller Verfügungen von Todes wegen rechtlich belastbar sind. Umgekehrt bedeutet dies, dass die Hälfte aller Menschen, die einen letzten Willen aufgesetzt haben, einen Fehler gemacht haben und das Testament damit unwirksam ist. Nun liegt die Studie bereits etwas länger zurück; es dürfte aber nicht davon auszugehen sein, dass sich in der Sache viel geändert hat.
Laut Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) beläuft sich das Erbvolumen in Deutschland zwischen 2022 und 2027 auf 400 Mrd. Euro pro Jahr. Dabei erhalten 21 Prozent der Hamburger Erben einen Nachlass über 100.000 Euro; Hamburg liegt damit mit Hessen und Bayern an der Spitze (Quelle: Quirin Bank, YouGov, Stand: April 2017). Deutschland befindet sich damit nach wie vor in der historisch größten Erbschaftswelle. Und die Bundesbürger bereiten sich darauf gut vor: Sie beschäftigen sich viel strategischer und frühzeitiger mit dem Thema Erbfolge. Das selbst erarbeitete Vermögen wie auch das ererbte Vermögen soll fair und geordnet auf die nächste Generation übergehen. Dennoch kommt es beim Erben sehr häufig zum Streit: Die Generali-Versicherung hat rund 2 Mio. Streitfälle ausgewertet und ermittelt, dass im Jahr 2019 fast jede dritte private rechtliche Auseinandersetzung ein Erbschaftsstreit war – nur bei Scheidungen wird noch häufiger gestritten (vgl. Zeit-Artikel vom 25. Dezember 2020 „So gibt’s keinen Streit ums Erbe“).
Diese Zahlen verdeutlichen die Bedeutsamkeit einer rechtzeitigen und fachlich qualifizierten erbrechtlichen Beratung. Eine solche kann Streit vermeiden und den Familienfrieden wahren. Zusätzlich kann der Übergang des Vermögens auf die nächste Generation steuerlich gestaltet werden. Herr Dr. Stange berät diesbezüglich persönlich und umfassend. Neben dem Erbrecht umfasst dies insbesondere die vorweggenommene Erbfolge, die Vermögensstrukturierung, die steuerrechtliche Beratung, Vorsorgevollmachten, Testamentsvollstreckungen und eine etwaige Unternehmensübergabe. Es ist dazu zu raten, jedenfalls ab dem 35. Lebensjahr ein Testament zu verfassen.
Unerlässlich ist hierfür ein besonders enges Vertrauensverhältnis zwischen dem Anwalt und dem beratenen Mandanten, sei dies nun der Erblasser oder der Erbe. So ist es unausweichlich, dass der Mandant seinem Rechtsanwalt sein familiäres und pekuniäres Umfeld anvertrauen muss. Nur dann kann der Berater eine abgewogene Gestaltung vorschlagen, die die Familienbeziehungen und die Vermögenssituation des Mandanten umfassend würdigt. Nur so kann er beispielsweise berücksichtigen, dass sich Teile des Vermögens im Ausland befinden und daher ggf. bestimmten Regelungen unterliegen, bestimmte Sondererbfolgen eine Rolle spielen oder Erbschafts- oder Einkommenssteuern eine bestimmte Gestaltungsrichtung nahelegen. Dabei ist es so selbstverständlich wie wichtig, dass der beratende Rechtsanwalt seine berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten ernst nimmt.
Der Berater wird dem Mandanten schlussendlich empfehlen, seine letztwilligen Verfügungen nicht als statisches Instrument zu begreifen. Vielmehr sollten diese in regelmäßigen Abständen auf geänderte Lebensumstände und das dann womöglich geänderte rechtliche und steuerrechtliche Umfeld geprüft und ggf. aktualisiert werden. Ein guter Berater wird es sich zudem nicht nehmen lassen, seine Mandanten auf bestimmte Rechts- und Steuerrechtsänderungen aufmerksam zu machen und ein Tätigwerden anzuregen.
Nehmen Sie die Expertise von Herrn Dr. Stange beispielsweise in den folgenden Bereichen in Anspruch:
Anwalt mit Schwerpunkt im Erbrecht
- Dr. Kristian Stange
- Rothenbaumchaussee 95, 20148 Hamburg
- mail@anwalt-stange.de
- +49 40 357534 - 80
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Rechtsanwalt Dr. Kristian Stange