Sorgerechtsverfügung
Warum es ratsam ist, diese im Testament aufzunehmen
Rechtsanwalt Dr. Kristian Stange, Hamburg-Rotherbaum
Die Sorgerechtsverfügung
Sollte Ihnen und Ihrem Partner/Partnerin etwas zustoßen, ist es für Ihre minderjährigen Kinder und die Familie richtungsweisend, wenn Sie sich bereits Gedanken um die Zukunft der Kinder gemacht haben. Bei wem sollen Sie Ihre Kinder leben, wer soll sie erziehen und Ihnen zur Seite stehen? Sprich, wer soll Vormund werden? Es ist ratsam, dies vorab mit Ihren Geschwistern, Paten oder Großeltern zu besprechen und eine entsprechende Regelung im Testament aufzunehmen. Dieses nennt man Sorgerechtsverfügung.
Weitere Empfehlungen finden Sie auf der Seite Testament schreiben.
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- Dr. Kristian Stange
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