Vermächtnis und Erbe

Wie Sie Ihren Vermächtnisanspruch in drei Schritten durchsetzen

Rechtsanwalt Dr. Kristian Stange, Hamburg-Rotherbaum

Der Verstorbene hat Sie mit einem Vermächtnis bedacht und der Erbe will es Ihnen nicht erfüllen – Was können Sie tun, um Ihren Vermächtnisanspruch durchzusetzen?

Vermächtnisansprüche verjähren nach drei Jahren, § 195 BGB. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder hätte erlangen müssen, § 199 Abs. 1 BGB. Kenntnisunabhängig verjähren die Ansprüche in dreißig Jahren ab Entstehung des Anspruchs.

Sie wollen nicht lange Texte lesen, sondern kurzfristig über Ihre Möglichkeiten der Durchsetzung Ihres Vermächtnisanspruchs sprechen?  Ich unterstütze Sie gerne, kontaktieren Sie mich, vorzugsweise per E-Mail.

So gehen Sie vor, um Ihren Vermächtnisanspruch gegen den Erben durchzusetzen

  1. Das Vermächtnis fällt im Zweifel mit dem Erbfall an und ist damit sofort fällig. Fordern Sie den Erben also zunächst schriftlich unter Fristsetzung zur Erfüllung des Vermächtnisses auf. Falls dies erfolglos bleibt:

  2. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen. Er wird den Erben in der Regel zunächst per Anwaltsschreiben außergerichtlich zur Erfüllung des Vermächtnisses auffordern. Bleibt auch das ohne Erfolg:

  3. Erheben Sie, vertreten durch Ihren Rechtsanwalt, Klage zum Gericht auf Erfüllung des Vermächtnisses. Je nach Streitwert wird die Klage beim Amts- oder Landgericht eingereicht.

Wenden Sie sich bei Fragen zur Durchsetzung Ihrer Vermächtnisansprüche gerne an mich, ich berate Sie hierzu umfassend und übernehme Ihre Vertretung. 

Sprechen Sie mich gern an.