Erbschein beantragen

Ihr Recht als Erbe

Rechtsanwalt Dr. Kristian Stange, Hamburg-Rotherbaum

Um sich als Erbe ausweisen zu können, bspw. gegenüber den Banken des Verstorbenen, benötigen Sie einen Erbschein. Der Erbschein kann vom Erben beim Nachlassgericht beantragt werden. Dem Antrag beizufügen sind das Testament, die Sterbeurkunde des Erblassers, die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der Kinder.

Das Verfahren zur Erteilung des Erbscheins läuft oft wie folgt ab: Eine Seite beantragt den Erbschein, andere Beteiligte werden vom Gericht aufgefordert, mögliche Bedenken mitzuteilen. Es kommt zum Streit.

Möglicherweise sind Sie sich sicher, testamentarisch vom Verstorbenen als Erbe eingesetzt zu sein – der Verstorbene hat aber später Abweichendes geregelt? Sie sollten der Erbscheinserteilung dann widersprechen.

Sie wollen nicht lange Texte lesen, sondern kurzfristig einen Erbschein beantragen? Oder Sie möchten gegen die Erteilung eines Erbscheins an eine andere Person vorgehen? Ich unterstütze Sie gerne, kontaktieren Sie mich, vorzugsweise per E-Mail.

Testierunfähigkeit prüfen

Zudem sollten Sie prüfen, ob der Erblasser bei der Abfassung des weiteren Testaments womöglich testierunfähig war, aufgrund eines Irrtums abweichend testiert hat (sogenannter „unmotivierte Sinneswandel“), aufgrund eines Erbvertrags oder Berliner Testaments gar nicht abweichend verfügen durfte oder gar bedroht worden ist.

Sie könnten das neu erstellte Testament dann anfechten. Gleiches gilt, wenn der neue Erbe die Schwäche des Verstorbenen sittenwidrig ausgenutzt haben sollte oder es sich um einen Mitarbeiter des Pflegeheims des Verstorbenen handelt, gemäß § 14 Heimgesetz. Weitere Gründe sind denkbar. Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Erbrecht unterstütze ich Sie hierbei professionell und rechtssicher.

Es könnten gute Gründe dafür sprechen, einen Streit dieser Art nicht im Erbscheinsverfahren zu klären, sondern stattdessen eine Feststellungsklage zu erheben. Auch das kann ein Rechtsanwalt für Sie prüfen.

Wenden Sie sich bei Fragen zur Beantragung des Erbscheins gerne an mich, ich berate Sie hierzu umfassend.

Sprechen Sie mich gern an.