Betreuungsverfügung
Sorgen Sie vor mit einer Betreuungsverfügung
Rechtsanwalt Dr. Kristian Stange, Hamburg-Rotherbaum
Die Betreuungsverfügung
Manchmal ist die Einsetzung eines Betreuers durch das Gericht unumgänglich, sofern Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr für sich selbst sorgen können. Legen Sie in einer Betreuungsverfügung vorab fest, wer das sein soll. Das Gericht ist an Ihren Wunsch nicht gebunden, wird sich aber in der Regel daran halten. Es handelt sich um einen zusätzlichen Baustein, der neben Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung vorliegen sollte.
Wenden Sie sich bei Fragen gerne an mich, ich berate Sie hierzu umfassend und entwerfe gemeinsam mit Ihnen die für Sie passende Verfügung.
- Dr. Kristian Stange
- Rothenbaumchaussee 95, 20148 Hamburg
- mail@anwalt-stange.de
- +49 40 357534 - 80
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