Erbenfeststellungsklage
Zur Feststellung des wahren Erbens im Streitfall
Rechtsanwalt Dr. Kristian Stange, Hamburg-Rotherbaum
Falls Streit darüber besteht, wer der „wahre“ Erbe ist, können Sie das – je nach Streitwert – beim Amtsgericht oder Landgericht mit einer Erbenfeststellungsklage verbindlich feststellen lassen. Die Klage auf Feststellung des Erbrechts ist gegen den Scheinerben bzw. denjenigen zu richten, der sich des Erbrechts berühmt.
In Betracht kommt eine Erbenfeststellungsklage beispielsweise, wenn einer Ihrer Eltern nach dem Tod des anderen Elternteils erneut geheiratet hat und – trotz Bindung aus dem Berliner Testament – neu testiert und den neuen Ehegatten als Erben eingesetzt hat. Das zweite Testament ist dann unter Umständen unwirksam, gemäß § 2289 BGB analog.
Ist ein Erbschein erteilt, sollte erweiternd die Herausgabe des Erbscheins an das Nachlassgericht geklagt werden, falls ein solcher bereits existiert.
Sie wollen nicht lange Texte lesen, sondern kurzfristig über Ihre Möglichkeiten der Erbenfeststellung sowie über die Vor- und Nachteile Ihres Anliegens sprechen? Ich unterstütze Sie gerne, kontaktieren Sie mich, vorzugsweise per E-Mail.
Anwalt mit Schwerpunkt im Erbrecht
- Dr. Kristian Stange
- Rothenbaumchaussee 95, 20148 Hamburg
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Auskünfte über den Nachlassbestand einfordern
Für den Fall des Erfolgs des Feststellungsantrags kann die Erbenfeststellungsklage mit einem Antrag in der ersten Stufe auf Auskunft über den Bestand der Erbschaft und den Verbleib der Erbschaftsgegenstände gestellt werden und dann in der zweiten Stufe auf Herausgabe dieser Gegenstände gestellt werden.
Wenden Sie sich bei Fragen gerne an mich, ich berate Sie umfassend zum Erbrecht und übernehme Ihre rechtliche Vertretung.
Sprechen Sie mich gern an.
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