Erbschaftskauf
Verkauf Ihres Erbes oder Erbanteils
Rechtsanwalt Dr. Kristian Stange, Hamburg-Rotherbaum
Möglicherweise liegt es in Ihrem Interesse, sich zügig von Ihrer Erbschaft oder Ihrem Erbteil zu trennen. Sei es, weil Sie sich kurzfristig die Geldmittel auszahlen lassen oder sich schnell von den Problemen einer Erbengemeinschaft befreien wollen. Mit dem Verkauf treten Sie sämtliche Ansprüche aus Ihrem Erbanteil ab und erhalten im Gegenzug den Kaufpreis ausbezahlt, §§ 2371 ff. BGB.
Sie wollen nicht lange Texte lesen, sondern kurzfristig Ihre Erbteil verkaufen? Ich unterstütze Sie gerne und beantworte Ihnen weitere Fragen zum Verkauf Ihrer Erbschaft, kontaktieren Sie mich, vorzugsweise per E-Mail.
Anwalt mit Schwerpunkt im Erbrecht
- Dr. Kristian Stange
- Rothenbaumchaussee 95, 20148 Hamburg
- mail@anwalt-stange.de
- +49 40 357534 - 80
Ablauf des Erbschaftskaufs und Erbteilskaufs:
Schritt 1 | Schritt 2 | Schritt 3 | Schritt 4 |
Käufer finden | Vertrag aufsetzen | Verkauf | Auszahlung |
Finden Sie einen Käufer für Ihren Erbteil. Hat einer der Miterben Interesse an Ihrem Anteil? Findet sich anderweitig ein Interessent? Es gibt auch Firmen, die Erbteile übernehmen. | Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt mit Ihrem Fall und dem Entwurf des Kauf- und Übertragungsvertrags für den Verkauf Ihres Erbteils. | Der Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Ihr Rechtsanwalt wird einen Termin beim Notar organisieren. Ggf. Grundbuchberichtigung. | Nach der Beurkundung erhalten Sie den vertraglich vereinbarten Kaufpreis auf Ihr gewünschtes Konto überwiesen. |
Sprechen Sie mich gern an.
Kontakt
- Dr. Kristian Stange
- Rothenbaumchaussee 95, 20148 Hamburg
- mail@anwalt-stange.de
- +49 40 357534 - 80