KOsten

Die Abrechnung der Kosten für die anwaltliche Tätigkeit erfolgt nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die konkreten Gebühren werden dabei entweder

  • auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung, oder
  • auf Grundlage des Gegenstandswertes bzw. Streitwertes

berechnet. Gern informiere ich Sie kostenfrei zu diesem Punkt im Detail.

Zusätzliche Hinweise: Einige Mandanten treibt die Frage um, ob es sich überhaupt lohnt, einen Anwalt einzuschalten. Da kann ich Sie beruhigen: Ein erstes Gespräch (maximal 10 Minuten), in dem Sie mir den Fall kurz schildern, ist immer kostenfrei. In diesem Gespräch erhalten Sie von mir auch eine Einschätzung, ob sich der anwaltliche Einsatz in ihrem Fall voraussichtlich bezahlt machen würde, jedoch noch keine rechtliche Beratung.

Im Anschluss gibt es verschiedene Wege der Abrechnung (Vergütungsvereinbarung oder Berechnung nach Streitwert, siehe oben). In jedem Fall werden die Kosten transparent gehalten und Sie behalten die volle Kontrolle.

Grundsätzlich gilt, dass die meisten Kosten gespart werden, wenn nicht ein billiger, sondern ein guter Anwalt genommen wird, der auch die Zeit hat, sich Ihrem Fall im Detail zu widmen. Ein guter Rechtsanwalt ist in der Lage, ein Verfahren oder eine Transaktion zügig und präzise durchzuführen. Das spart in erheblichem Maße auch Kosten.

Bei Vermögenslosigkeit besteht die Möglichkeit, für das gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe zu erhalten. Der Staat würde dann die Vergütung des eigenen Anwalts und die Gerichtskosten übernehmen.

Wenn Sie entsprechend versichert sind, kann schließlich über die Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden, sofern es sich bei der Angelegenheit nach dem Versicherungsvertrag und den Versicherungsbedingungen um einen Versicherungsfall handelt. Gerne kläre ich für Sie mit der Rechtsschutzversicherung, ob der konkrete Fall gedeckt ist.