Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen
Die Nachfolgeplanung aus erbrechtlicher Sicht
Rechtsanwalt Dr. Kristian Stange, Hamburg-Rotherbaum
Unternehmen vererben - das müssen Sie wissen
Die Vererbung von Unternehmen und Geschäftsanteilen ist hochkomplex und kann nicht allein unter erbrechtlichen Gesichtspunkten geplant werden. Die Unternehmensnachfolge muss ganzheitlich betrachtet werden; das beinhaltet betriebswirtschaftliche, unternehmensstrategische, gesellschafts- und steuerrechtliche sowie psychologische Gesichtspunkte.
„Gesellschaftsrecht geht vor Erbrecht“ – Seien Sie sich bewusst, dass bei der Vererbung von Unternehmen oder Geschäftsanteilen insbesondere gesellschaftsrechtliche Restriktionen zu beachten sind.
In steuerlicher Hinsicht sind nicht nur erbschaftssteuerliche Aspekte zu prüfen, sondern insbesondere auch einkommenssteuerliche Belastungen, z.B. bei der Beendigung von Betriebsaufspaltungen oder Entnahmen von Sonderbetriebsvermögen. Die Erbauseinandersetzung kann unter Umständen zur Auflösung stiller Reserven und damit zu erheblichen – womöglich unternehmensgefährdenden Belastungen führen, die es natürlich zu vermeiden gilt.
Bei der Vererbung des Familienunternehmens zu beachten
Zunächst aber ist die Unternehmensnachfolge unternehmenspolitisch und wirtschaftlich zu klären. Zu berücksichtigen ist dabei, dass bei mittelständischen Unternehmen und Familiengesellschaften das Unternehmen zumeist den ganz wesentlichen Teil des Familienvermögens ausmacht, nicht selten mehr als 90 %. Sie müssen entscheiden, ob das Ziel bei der Vererbung die Fortführung als selbständiges Familienunternehmen ist – oder aber ob eine Vermögensoptimierung, z.B. durch Verkauf oder Börsengang betrieben werden soll.
Wenden Sie sich bei Fragen gerne an mich, ich berate Sie hierzu umfassend, identifiziere gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Familie die für Sie günstigste Gestaltung und führe Sie als Prozessmanager durch die verschiedenen Aufgaben. Ich stehe nachfolgend auch langfristig als strategischer Ansprechpartner für die Familie zur Verfügung.
Anwalt mit Schwerpunkt im Erbrecht
- Dr. Kristian Stange
- Rothenbaumchaussee 95, 20148 Hamburg
- mail@anwalt-stange.de
- +49 40 357534 - 80
Entscheidende Fragen bei der Nachfolgeplanung des Familienunternehmens
Wenn Sie planen, Ihr Unternehmen zu vererben, klären Sie zunächst die folgenden Fragen:
- Ist ein geeigneter Nachfolger vorhanden?
- Soll nur ein Nachfolger installiert werden?
- Wie kann das Verhältnis mehrerer Nachfolger geregelt werden?
- Kommt Fremdmanagement in Betracht?
- Wie wird das Fremdmanagement qualifiziert überwacht?
Durch eine Familiengesellschaft können die Weichen gestellt werden, das unternehmerische Vermögen im Familienverbund zu halten und die Unternehmensnachfolge einzuleiten. Der Unternehmer kann seinen designierten Nachfolger schrittweise in das Unternehmen einführen und ihm zunehmend Mitverantwortung übertragen. Steuerlich lassen sich Vorteile bei der Einkommensteuer, der Gewerbesteuer, bei einer etwaigen Veräußerung und bei der Erbschaftssteuer heben.
Sprechen Sie mich gern an.
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