Testament schreiben

Alle Infos zur gesetzlichen Erbfolge ohne Testament

Rechtsanwalt Dr. Kristian Stange, Hamburg-Rotherbaum

Sollten Sie ein Testament schreiben? Um das zu klären, schauen wir uns an, welche Folgen entstehen, wenn es kein Testament gibt. Denn ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die vereinfacht dargestellt wie folgt aussieht:

  • Haben Sie Ehegatten und Kinder, wird Ihr Ehepartner nach dem Gesetz 50% Ihres Nachlasses erhalten, die Kinder teilen sich die anderen 50%.
  • Wenn Sie verheiratet sind und keine Kinder haben, erbt Ihr Ehepartner 75% und Ihre Eltern 25%. Falls Ihre Eltern jedoch bereits verstorben sind, erben Ihre Geschwister 25%. Vielfach sieht sich also ein überlebender Ehegatte in der Situation, dass ein Teil des gemeinsamen Hauses plötzlich dem Schwiegervater oder den Geschwistern des Verstorbenen gehört.
  • Sind Sie alleinstehend und ohne Kinder, geht Ihr Nachlass an Ihre Eltern. Sind diese bereits verstorben, geht der Nachlass an Ihre Geschwister, ggf. an weiter entfernte Verwandte.
  • Haben Sie einen Lebensgefährten und sind mit diesem nicht verheiratet, geht Ihr Lebensgefährte leer aus.

Wenn die beschriebene gesetzliche Erbfolge in Ihrem Interesse ist – wunderbar, es gibt nichts weiter zu tun. Andernfalls müssen Sie ein Testament schreiben, denn dabei können Sie frei verfügen, wer Ihr Erbe sein soll.

Oft wünschen beispielsweise Ehepaare, dass zunächst der überlebende Ehegatte das Vermögen vollständig erbt, und der Nachlass erst nach dessen Tod an die Kinder weitergeht. Das lässt sich in einem sogenannten Berliner Testament entsprechend regeln.

Womöglich wollen Sie bestimmte Gegenstände oder Beträge auch einer bestimmten Person zukommen lassen, ohne dass diese Person Erbe wird. Das lässt sich in einem Testament ohne Weiteres in Form eines Vermächtnisses regeln.

In einem Testament (bzw. einem Erbvertrag) lässt sich ferner unter anderem eine Vor- und Nacherbfolge regeln, die Bestimmung eines Vormundes für minderjährige Erben, ein Nießbrauch an einem Grundbesitz, eine Geldrente oder auch die Testamentsvollstreckung.

Über Geld spricht man nicht„, so das Sprichwort. Das führt beim Erbe zu ernsthaften Problemen. Je mehr Geld man hat, desto früher muss man darüber sprechen. Sprechen Sie mit Ihren Nachkommen über Ihr Testament – und mit Ihrem Rechtsanwalt. Das kann jahrelange Rechtsstreitigkeiten nach Ihrem Tod verhindern und den Familienfrieden sichern. Über Geld nicht zu sprechen ist ein Luxus, den sich die Wenigsten leisten können. Und die, die ihn sich leisten, machen einen Fehler.

Um die für Sie sinnvollen Regelungen bei Ihrer Nachfolgeplanung zu identifizieren, stehe ich Ihnen als erfahrener Anwalt für Erbrechtsfragen zur Verfügung. In nur drei Schritten besprechen wir das Aufsetzen Ihres Testaments.

Ihr Testament in drei einfachen Schritten mit einem Anwalt aufsetzen:

  1. In einem persönlichen Termin analysiere ich anhand eines Fragenkatalogs Ihre Situation. Dieser Termin kann bei mir in der Kanzlei in Hamburg, telefonisch oder per Video-Call stattfinden.
  2. Auf Basis Ihrer Situation und unseres Gesprächs entwerfe ich ein entsprechendes Testament für Sie und stimme dieses postalisch – oder wenn gewünscht per E-Mail – mit Ihnen ab.
  3. Wir entscheiden gemeinsam, ob in Ihrem Fall ein handschriftliches Aufsetzen des Testaments ausreicht oder eine notarielle Beurkundung gewählt werden sollte.

Das Testament ist schließlich an einem sicheren Ort – aber unbedingt auffindbar – zu deponieren. Regelmäßig empfiehlt sich auch die amtliche Verwahrung des Testaments bei Ihrem örtlichen Amtsgericht.

Sprechen Sie mich gern an.